EU-WEEE-Konformität

EU-WEEE-Konformität

Wenn Kunden neue Elektro- und Elektronikgeräte von Waters kaufen, haben sie gemäß der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) und den Durchführungsbestimmungen Anspruch auf Folgendes:

  • Einsenden von Altgeräten zum Eins-zu-Eins-Recycling auf vergleichbarer Basis (je nach Land unterschiedlich)
  • Zurücksenden von Neugeräten zum Recycling, wenn sie letztendlich Abfall geworden sind

Sowohl Kunden als auch Recycling-/Aufbereitungsanlagen, die Informationen zur Demontage wünschen, erhalten Anweisungen über die nachstehenden Links.

Kunden

Kunden

Wenn Sie mehr über das Recycling eines Waters Produkts erfahren möchten, wählen Sie bitte Ihr Land aus der Liste auf der linken Seite aus.

Recyclingbetriebe

Recyclingbetriebe

Im Rahmen der Einhaltung der WEEE-Richtlinie stellt Waters auf Anfrage Recycling-Informationen für alle Arten von Neugeräten zur Verfügung, die in Europa nach dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden.

Bitte senden Sie eine E-Mail mit den folgenden Angaben zu dem Produkt, für das Sie Recycling-Informationen erhalten möchten, an recycling@waters.com:

  • Modellnummer des Waters Produkts
  • Name Ihres Unternehmens
  • Name des Ansprechpartners
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Sammel- und Recycling-Regelungen in Österreich

Gemäß der am 13. August 2005 in Kraft getretenen österreichischen Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (Elektroaltgeräteverordnung) ist Waters dazu verpflichtet, die Kosten für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben und die Sie durch Ihren Neukauf ersetzt haben, eins zu eins zu übernehmen. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesem Dekret muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Waters kommt seiner Verpflichtung gegenüber den österreichischen WEEE-Verordnungen zur Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings elektronischer Produkte von Waters durch die Mitgliedschaft im örtlichen Compliance-Programm Elektro Recycling Austria GmbH (ERA) nach.

Bitte wenden Sie sich an die unten stehende Elektro Recycling Austria GmbH (ERA), um zu erfahren, welche Vorkehrungen für die Rücknahme und das Recycling von Produkten getroffen wurden, für die Waters am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich ist.

Lokales Compliance-Programm

Elektro Recycling Austria GmbH (ERA)
+43 (1) 595 26 36-777
office@era-gmbh.at
www.era-gmbh.at

Sammel- und Recycling-Regelungen in Belgien

Gemäß den Vorschriften über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) in jeder der drei belgischen Regionen ist Waters dazu verpflichtet, Regelungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten festzulegen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben und die durch Ihren Neukauf ersetzt wurden. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach dieser Elektroaltgeräteverordnung muss Waters Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Waters kommt seiner Verpflichtung gegenüber den belgischen WEEE-Verordnungen zur Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings elektronischer Produkte von Waters durch die Mitgliedschaft im örtlichen Compliance-Programm Recupel nach.

Bitte kontaktieren Sie Recupel, um zu erfahren, welche Vorkehrungen für die Rücknahme und das Recycling von Produkten getroffen wurden, für die Waters am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich ist.

Lokales Compliance-Programm

Recupel
0800 403 87
info@recupel.be
www.recupel.be

Sammel- und Recycling-Regelungen in Bulgarien

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um Informationen zu den Vorkehrungen für die Einhaltung der WEEE-Richtlinien in Bulgarien zu erhalten:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Zypern

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um Informationen zu den Vorkehrungen für die Einhaltung der WEEE-Richtlinien in Zypern zu erhalten:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in der Tschechischen Republik

Gemäß dem Gesetz 352/2005 über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) ist Waters dazu verpflichtet, die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten eins zu eins zu finanzieren, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben und die durch Ihren Neukauf ersetzt wurden. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesem Dekret muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in der Tschechischen Republik zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Dänemark

Die WEEE-Richtlinie wird durch die dänische WEEE-Verordnung umgesetzt, die am 1. August 2005 in Kraft trat. Gemäß dieser Verordnung ist Waters für Geräte, die Sie nach dem 1. April 2006 bei Waters kaufen, verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung der durch Ihren Neukauf ersetzten Elektro- und Elektronikgeräte auf vergleichbarer Basis zu treffen. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Gemäß dieser Verordnung ist Waters außerdem verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte zu treffen, die Sie nach dem 1. April 2006 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Dänemark zu erfahren:

Waters ist Mitglied des Sammelsystems Elretur (elretur.dk) und im WEEE-System von Dänemark registriert

Sammel- und Recycling-Regelungen in Finnland

Gemäß dem finnischen Abfallgesetz, das die am 13. August 2005 in Kraft getretene Elektroaltgeräteverordnung umsetzt, ist Waters dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben und die Sie durch Ihren Neukauf ersetzt haben, zu treffen. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach dem Abfallgesetz muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an die Waters Niederlassung in Finnland, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Finnland zu erfahren:

Waters Finland

Kutomotie 16
00380 HELSINKI

Puh. (09) 5659 6288
Puh. tilaukset (09) 5659 6286
Fax (09) 5659 6282

Sammel- und Recycling-Regelungen in Frankreich

Gemäß dem französischen Dekret über Elektro- und Elektronikgeräte und deren entsprechende Entsorgung, das am 13. August 2005 in Kraft getreten ist, ist der Kunde für die Finanzierung der Sammlung und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verantwortlich, die von vor dem 13. August 2005 gekauften Geräten stammen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gerät durch ein neues Gerät von Waters ersetzt wird. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesem Dekret muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Frankreich zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Deutschland

Nach dem in Deutschland geltenden Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG), das am 13. August 2005 in Kraft getreten ist, ist der Kunde für die Finanzierung der Sammlung und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) verantwortlich, die von Geräten stammen, die vor dem 24. März 2006 gekauft wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Altgerät durch ein neues, von Waters erworbenes Gerät ersetzt wird. Abfall, der von Geräten anfällt, die vor dem 24. März 2006 gekauft wurden, wird als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach dem ElektroG-Gesetz ist Waters dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte zu treffen, die Sie nach dem 24. März 2006 bei Waters kaufen, für den Fall, dass diese neuen Geräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an die Waters Niederlassung in Deutschland, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Deutschland zu erfahren:

Waters GmbH

Helfmann-Park 10
65760 Eschborn
Deutschland

Tel: 06196 400 600
Fax: 06196 400 6010

Sammel- und Recycling-Regelungen in Griechenland

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Griechenland zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Ungarn

Gemäß dem ungarischen WEEE-Verwaltungsdekret 264/2004, das am 23. September 2004 in Kraft getreten ist, ist Waters für bestimmte Geräte, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters kaufen, dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zu treffen, die durch Ihren Neukauf ersetzt werden. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesem Dekret muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Ungarn zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Irland

Gemäß den Abfallentsorgungsvorschriften SI 340/2005 für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die am 13. August 2005 in Kraft traten, ist Waters dazu verpflichtet, für Geräte, die nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft wurden, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu treffen, die Sie durch den Kauf neuer Geräte ersetzt haben. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesen Vorschriften muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Waters Produkte haben sehr wettbewerbsfähige Preise. Jeder neue Anstieg der Betriebskosten für Hersteller wie Waters spiegelt sich normalerweise in einer Preiserhöhung des Produkts wider. Anstatt die Preise unserer Produkte zu erhöhen, hat Waters jedoch beschlossen, diese neuen Umweltkosten direkt mit seinen Kunden zu teilen. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen jegliche neuen Umweltkosten transparent darzulegen, die unsere Produkte abdecken müssen.

Unser Ansatz zur Aufteilung dieser neuen Umweltkosten lautet:

  • Waters trägt die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, um die in den Abfallentsorgungsvorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) festgelegten Zielvorgaben zu erfüllen
  • Waters trägt die Kosten für das Datenmanagement und die Meldung an die WEEE Register Society, um die Einhaltung aller administrativen Anforderungen der Abfallentsorgungsvorschriften (WEEE) nachzuweisen
  • Sie tragen die Kosten für den Transport Ihrer Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu einem von Waters beauftragtem Recyclingunternehmen in Irland

Waters hat einen Recyclingvertrag mit dem European Advanced Recycling Network (EARN) abgeschlossen und übernimmt alle Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Verwertung der Geräte bei der Ankunft in der EARN Recyclinganlage in Irland. Alle neuen Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die beim Kauf von Waters Produkten anfallen, werden als ungefährlicher Abfall eingestuft.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Sammlung und den Transport zum Recycler zu organisieren und die Kosten dafür zu begleichen. Gemäß dem Waste Management Act von 1996 sollten Sie das folgende Transportunternehmen beauftragen (das im Besitz einer gültigen Lizenz für Abfallbeseitigungsunternehmen ist):

Sterile Technologies Ireland Ltd (SRCL).
+353-1-800 937 628
www.srcl.ie

Bei größeren Abfallmengen können Sie sich direkt an den Recycler wenden, um alternative Sammelmethoden zu vereinbaren und zu bezahlen. EARN Recyclinganlage in Irland:

Rehabrecycle
+353 12 80 45 34
www.rehabrecycle.ie

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die vorschreibt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräten beim Transport in Irland Dokumente beiliegen müssen. Damit EARN Waters Geräte bei der Ankunft beim Recyclingunternehmen identifizieren kann, laden Sie bitte das Recycling-Label für irische Kunden herunter. Tragen Sie Ihre Unternehmensdaten auf dem Label ein und bringen Sie es an einem geeigneten Karton für den Transport zu EARN an.

Recycling-Label für irische Kunden

Melden von WEEE-Recyclingdaten für Waters Geräte in Irland

Gemäß Teil 3 Abschnitt 28 der Abfallentsorgungsvorschriften (WEEE) muss Waters jedes Jahr Informationen über die Mengen und Kategorien der Elektro- und Elektronikgeräte bereitstellen, die in Irland in Verkehr gebracht, wiederverwendet, recycelt und verwertet werden.

Der erste Bericht zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gilt für das Jahr 2011. EARN wird den Recyclingdatenbericht für Waters erstellen. Die Informationen des EARN-Recyclingdatenberichts werden auf der Waters Website zusammengefasst, sobald diese verfügbar sind.

Sammel- und Recycling-Regelungen in Italien

Gemäß dem Gesetzesdekret 151/2005 über Elektro- und Elektronikgeräte und die Entsorgung seiner Abfälle, das am 13. August 2005 in Kraft getreten ist, ist Waters dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten zu treffen, die Sie nach dem 1. Januar 2011 bei Waters kaufen und die Sie durch Ihren Neukauf ersetzt haben. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesem Dekret muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 1. Januar 2011 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an die Waters Niederlassung in Italien, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Italien zu erfahren:

Waters SpA

Via Achille Grandi 27
20090 VIMODRONE
Milano
Italien

+ 39 (0)2 2650983
servizioclienti@waters.com

Sammel- und Recycling-Regelungen in Luxemburg

Gemäß der am 18. Januar 2005 in Kraft getretenen Verordnung 013/2005 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte muss Waters für Geräte, die nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft wurden, die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte finanzieren, die durch Ihren Neukauf ersetzt werden. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Gemäß den luxemburgischen Verordnungen zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten muss Waters außerdem die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte finanzieren, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Luxemburg zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Malta

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Malta zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in den Niederlanden

Gemäß den am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen niederländischen Abfallentsorgungsvorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist Waters für die Finanzierung der Sammlung und des Recyclings folgender Geräte verantwortlich:

  • Alle elektrischen und elektronischen Geräte, die Sie vor dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben (als historische WEEE bezeichnet) und die durch ein neues bei Waters gekauftes Gerät ersetzt werden.
  • Alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters kaufen, wenn diese neuen Geräte irgendwann entsorgt werden müssen (als neue WEEE bezeichnet).

Der Kunde ist für die umweltgerechte Entsorgung aller anderen vor dem 13. August 2005 gekauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte verantwortlich, die durch ein elektrisches oder elektronisches Gerät von Waters ersetzt werden.

Waters kommt seiner Verpflichtung gegenüber den niederländischen WEEE-Verordnungen zur Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings elektronischer Produkte von Waters durch die Mitgliedschaft im örtlichen Compliance-Programm Recycling Technologische Apparatuur (RTA) nach.

Bitte wenden Sie sich an die unten stehende Recycling Technologische Apparatuur (RTA), um zu erfahren, welche Vorkehrungen für die Rücknahme und das Recycling von Produkten getroffen wurden, für die Waters am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich ist.

Recycling Technologische Apparatuur
(033) 465 75 07
info@stichtingrta.nl
www.stichtingrta.nl

Sammel- und Recycling-Regelungen in Norwegen

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) ist eine europäische Richtlinie, die Hersteller dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu treffen. Die Richtlinie wird von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Norwegen ist kein Mitglied der Europäischen Union und daher nicht zur Einhaltung der WEEE-Richtlinie verpflichtet. Dennoch gelten in Norwegen ähnliche Rechtsvorschriften.

Das norwegische Umweltministerium ist Teil des Regulierungssystems in Norwegen und hat zwei große gemeinsame Systeme zur Einhaltung von Vorschriften (El-Retur und RENAS, auf die zusammen 94 % der Sammlung und dem Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Norwegen entfallen) und ein kleineres System (Eurovironment, das von 14 Herstellern von IT-Geräten eingehalten wird) genehmigt.

Bitte wenden Sie sich an die Waters Niederlassung in Norwegen, um zu erfahren, welche WEEE-Vorkehrungen in Norwegen gelten:

Waters Norge

Instituttveien 10,
2007 Kjeller
Telefon: 63 84 60 50
Faks: 63 84 00 10
norway@waters.com

Sammel- und Recycling-Regelungen in Polen

Gemäß dem in Polen geltenden Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, das am 21. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, muss Waters für Geräte, die Sie nach dem 13. August 2005 kaufen, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten treffen, die Sie durch Ihren Neukauf ersetzen. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach der Elektroaltgeräteverordnung muss Waters Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro,- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Polen zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Portugal

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Portugal zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Rumänien

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Rumänien zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich


Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in der Slowakei

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in der Slowakei zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Slowenien

Bitte wenden Sie sich an den europäischen Hauptsitz von Waters in Frankreich, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Slowenien zu erfahren:

Waters S.A.S.

BP 608
78056 Saint-Quentin
En Yvelines Cedex
Frankreich

Tel: +33 1 3048 7200
Fax: +33 1 3048 7201

Sammel- und Recycling-Regelungen in Spanien

Gemäß dem am 13. August 2005 in Spanien in Kraft getretenen königlichen Dekret 208/2005 über Elektro- und Elektronikgeräte und deren entsprechende Entsorgung ist Waters dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu treffen, die von Geräten stammen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters kaufen und die Sie durch Ihren Neukauf ersetzen. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach diesem Dekret muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Waters kommt seiner Verpflichtung gegenüber den spanischen WEEE-Verordnungen zur Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings elektronischer Produkte von Waters durch die Mitgliedschaft im örtlichen Compliance-Programm ECOTIC nach.

Bitte kontaktieren Sie ECOTIC, um zu erfahren, welche Vorkehrungen für die Rücknahme und das Recycling von Produkten getroffen wurden, für die Waters am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich ist.

Lokales Compliance-Programm

ECOTIC
031-805-5742/43
office@ecotic.ro
www.ecotic.ro

Sammel- und Recycling-Regelungen in Schweden

Gemäß der am 13. August 2005 in Kraft getretenen schwedischen Verordnung über die Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte muss Waters für Geräte, die Sie nach dem 13. August 2005 kaufen, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte treffen, die durch Ihren Neukauf ersetzt werden. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach dieser Verordnung muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach dem 13. August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Bitte wenden Sie sich an die Waters Niederlassung in Schweden, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in Schweden zu erfahren:

Waters Sverige AB

PO Box 485
Djupdalsvagen 12-14
SE-191 24 Sollentuna
Schweden

Telefon: +46 8 555 115 00
Fax: +46 8 555 115 50
E-post: sweden@waters.com

Recycling-Label für schwedische Kunden

Sammel- und Recycling-Regelungen in der Schweiz

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) ist eine europäische Richtlinie, die Hersteller dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu treffen. Die Richtlinie wird von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und daher nicht zur Einhaltung der EU-Politik verpflichtet.

In der Schweiz ist die Verantwortung der Hersteller für die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten durch die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) geregelt. Die Verordnung trat am 1. Juli 1998 und ein Zusatz im Januar 2005 in Kraft, mit der der Geltungsbereich der Verordnung erweitert wurde, um die Anzahl der abgedeckten Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten zu erhöhen.

Bitte wenden Sie sich an die Waters Niederlassung in der Schweiz, um mehr über die WEEE-Vorkehrungen in der Schweiz zu erfahren:

Waters AG

Täfernstrasse 4
Postfach
5405 Baden-Dättwil
Schweiz

Tel: 056 676 70 00
E-Mail: waters_schweiz@waters.com

Sammel- und Recycling-Regelungen im Vereinigten Königreich

Gemäß den britischen Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), die vor August 2005 gekauft und durch den Kauf neuer Geräte von Waters eins zu eins ersetzt wurden, ist Waters dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Verwertung der Altgeräte zu treffen. Die Altgeräte, die durch den Kauf von Waters Neugeräten ersetzt werden, werden als historische WEEE (Elektroschrott) bezeichnet.

Nach den britischen WEEE-Vorschriften muss Waters außerdem Vorkehrungen für die Sammlung, Behandlung, das Recycling und die Rücknahme neuer Elektro- und Elektronikgeräte treffen, die Sie nach August 2005 bei Waters gekauft haben, für den Fall, dass diese Neugeräte irgendwann entsorgt werden müssen. Diese werden als neue WEEE bezeichnet.

Waters kommt seiner Verpflichtung gegenüber den britischen WEEE-Verordnungen zur Finanzierung der Rücknahme und des Recyclings elektronischer Produkte von Waters durch die Mitgliedschaft im örtlichen Compliance-Programm ERP UK Ltd. nach.

Bitte kontaktieren Sie ERP UK Ltd., um zu erfahren, welche Vorkehrungen für die Rücknahme und das Recycling von Produkten getroffen wurden, für die Waters am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich ist.

Lokales Compliance-Programm

ERP UK Ltd
08456 852 424
ukoperations@erp-recycling.org
www.erp-recycling.co.uk

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