EU-RoHS-Erklärung

EU-RoHS-Erklärung

Die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) lässt Höchstkonzentrationen für Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Biphenylether (PBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit für den Vertrieb, den Verbrauch oder die Verwendung in der EU geliefert werden, zu.

Die Geräte von Waters fallen in die Kategorie 8 („Medizinprodukte“) oder in die Kategorie 9 („Überwachungs- und Kontrollgeräte, einschließlich industrieller Überwachungs- und Kontrollgeräte“) der RoHS-Richtlinie. Jene Produkte von Waters der Kategorie 8 können genauer als „In-vitro-Medizinprodukte“ (wie in der Richtlinie definiert) beschrieben werden, während jene der Kategorie 9 genauer als „industrielle Überwachungs- und Kontrollgeräte“ beschrieben werden können. RoHS gilt seit dem 22. Juli 2016 für Produkte der Kategorie 8 und seit dem 22. Juli 2017 für Produkte der Kategorie 9.

Die folgenden Geräte von Waters erfüllen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie:

  • Geräte, die an Kunden in Ländern der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation verkauft werden
  • Geräte mit dem „CE“-Zeichen, die nach dem oben genannten Datum hergestellt wurden

Produktspezifische Konformitätszertifikate können per E-Mail an REACHPROGRAM@Waters.com angefordert werden.

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